
Öltank stilllegen lassen: fachgerecht und mit Bescheinigung
Sie heizen nicht mehr mit Öl, der Tank darf aber stehen bleiben? Dann legen wir ihn fachgerecht still: entleeren, reinigen, Füllstutzen dauerhaft verschließen. Sie erhalten die Stilllegungsbescheinigung für Ihre Unterlagen.
- Entleeren, reinigen, Füllstutzen dauerhaft verschließen
- Stilllegungsbescheinigung vom zertifizierten Fachbetrieb
- Kellertank, Batterietank oder Erdtank, bundesweit
Stilllegung anfragen
Kostenlos und unverbindlich: Mit PLZ, Tankart und Volumen erstellen wir Ihr schriftliches Angebot per E-Mail, in der Regel innerhalb eines Werktags.
- Entsorgungsnachweis inklusive
- Einsatz in ganz Deutschland
Was zur Stilllegung gehört
Stilllegen heißt: Der Tank bleibt stehen, kann aber weder befüllt noch genutzt werden. Wir übernehmen alle Arbeiten, die dafür nötig sind.
Entleeren
Wir pumpen das Restöl ab. Lohnt sich die Menge, kauft unser Partner Heizölankauf24 das Heizöl an, sonst entsorgen wir es fachgerecht.
Zum Heizöl-Ankauf →Reinigen
Wir befreien Tank und Leitungen von Ölschlamm und Rückständen. Ohne Reinigung ist eine Stilllegung nicht ordnungsgemäß.
Mehr zur Tankreinigung →Sichern
Wir verschließen den Füllstutzen dauerhaft und trennen die Leitungen zur Heizung. So kann kein Tankwagen den Tank versehentlich wieder befüllen.
Zum Ablauf →Bescheinigen
Sie erhalten die Stilllegungsbescheinigung als Nachweis, etwa für Behörde, Versicherung oder einen späteren Hausverkauf.
Zur Rechtslage →Öltank stilllegen in vier Schritten
Sie machen drei Angaben, wir klären den Rest. Vor Ort brauchen wir nur den Zugang zum Tankraum.
Anfragen und einordnen
Sie nennen PLZ, Tankart und Volumen. Wir sagen Ihnen, ob für Ihren Tank eine Sachverständigenprüfung vorgeschrieben ist, und schicken das Angebot per E-Mail.
Entleeren und reinigen
Restöl abpumpen, Ölschlamm absaugen, Tank und Leitungen reinigen.
Verschließen und sichern
Füllstutzen dauerhaft verschließen, Leitungen trennen und verschließen. Ist eine Prüfung vorgeschrieben, nimmt der Sachverständige den Zustand ab.
Bescheinigung erhalten
Sie bekommen die Stilllegungsbescheinigung für Ihre Unterlagen.
Was die AwSV bei der Stilllegung verlangt
Für Heizöltanks gilt bundesweit die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Welche Pflichten greifen, hängt von Größe und Lage des Tanks ab.
- über 1.000 lStilllegung nur durch zertifizierten Fachbetrieb
- Erdtankimmer Fachbetrieb und Prüfung durch Sachverständige
- über 10.000 lPrüfung durch Sachverständige auch oberirdisch
Fachbetrieb ist Pflicht
Tanks über 1.000 Liter und alle Erdtanks dürfen nur zertifizierte Fachbetriebe stilllegen. Der Betrieb muss Ihnen seine Zertifizierung unaufgefordert nachweisen.
Wann ein Sachverständiger prüft
Bei allen Erdtanks und bei oberirdischen Tanks über 10.000 Litern, in Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Litern. Den Prüfbericht schickt der Sachverständige an die Behörde.
Meldung an die Behörde
Die Anzeigepflicht nennt die Stilllegung nicht. Viele Wasserbehörden möchten trotzdem informiert werden – eine Meldung kann verhindern, dass später eine Prüfung angemahnt wird.
Kein Ersatz für Rechtsberatung
Wir geben die Bundesregeln vereinfacht wieder. Landesrecht, Schutzgebietsverordnungen und die Praxis der Behörden weichen teils ab. Verbindlich Auskunft gibt Ihre untere Wasserbehörde; vorab beraten wir Sie gern am Telefon.
Vorübergehend oder endgültig stilllegen?
Ob der Tank nur ruht oder nie wieder genutzt wird, macht einen Unterschied. Bei Erdtanks kommt die Frage hinzu, ob er im Boden bleiben darf.
Vorübergehend
Der Tank wird entleert, gereinigt und gesichert, aber nicht endgültig außer Betrieb genommen. Wiederkehrende Prüfungen können weiterlaufen.
Endgültig
Der Tank wird dauerhaft außer Betrieb genommen. Leckanzeigeflüssigkeit und Innenhüllen werden in der Regel entfernt, Anschlüsse verschlossen oder abgebaut. Danach endet in der Regel die wiederkehrende Prüfung.
Erdtank
Solange er nicht stillgelegt ist, bleibt ein Erdtank prüfpflichtig: alle 5 Jahre, in Schutz- und Überschwemmungsgebieten alle 30 Monate. Wir legen ihn still oder bauen ihn aus, nach individuellem Angebot.
Reinigen, stilllegen oder entsorgen?
Entscheidend ist, ob der Tank noch gebraucht wird und ob der Raum frei werden soll. Gut zu wissen: Auch der Ausbau ist eine endgültige Stilllegung – bei prüfpflichtigen Tanks prüft der Sachverständige vor der Demontage.
Reinigen
Die Ölheizung läuft weiter?
Dann hält eine Reinigung Tank, Filter und Brenner in gutem Zustand.
Tankreinigung →Stilllegen
Der Tank wird nicht mehr gebraucht, darf aber bleiben?
Dann genügt die Stilllegung mit Reinigung und Bescheinigung.
Stilllegung anfragen →Entsorgen
Der Raum soll frei werden?
Etwa nach dem Umstieg auf eine Wärmepumpe: Wir zerlegen den Tank vor Ort und nehmen alles mit.
Öltankentsorgung →
Ihr Fachbetrieb für die Stilllegung
Ecodem ist zertifizierter Fachbetrieb für Tankdemontage, Tankreinigung und Stilllegung. Beim Heizungstausch stimmen wir den Termin mit Ihrem Installateur ab.
- Zertifizierter Fachbetrieb nach WHG, geprüft vom TÜV NORD
- Mitglied im Bundesverband Behälterschutz und im DVS
- Restöl-Ankauf über unseren Partner, wenn sich die Menge lohnt
- Viele Objekte, viele Tanks? Angebot für Hausverwaltung und Gewerbe

Was kostet es, einen Öltank stillzulegen?
Der Preis hängt von Tankart, Volumen sowie Restöl- und Schlammmenge ab. Sie erhalten ein schriftliches Angebot, kostenlos und unverbindlich.
Sachverständigenprüfung
Eine vorgeschriebene Prüfung durch Sachverständige veranlassen Sie als Betreiber, die Kosten kommen hinzu.
Zum Vergleich: Öltankentsorgung
- Stahltank bis 3.000 l1.483,93 €inkl. MwSt. und Pauschalen
- Stahltank bis 5.000 l1.858,78 €inkl. MwSt. und Pauschalen
- Kunststofftank bis 3.000 lab 1.239,98 €inkl. MwSt. und Pauschalen
Restöl und Ölschlamm: 1,06 € je Liter inkl. MwSt. Alle Größen und Gewerbepreise: Preise für die Öltankentsorgung. Verbindlich ist der Preis in Ihrem schriftlichen Angebot.
Häufige Fragen zur Stilllegung
Was bedeutet es, einen Öltank stillzulegen?
Der Tank wird entleert und gereinigt, die Leitungen werden getrennt und der Füllstutzen dauerhaft verschlossen. Der Tank bleibt stehen, kann aber nicht mehr genutzt werden.
Muss ich die Stilllegung der Behörde melden?
Die AwSV nennt die Stilllegung bei der Anzeigepflicht nicht (§ 40 AwSV). Länder und Behörden handhaben es aber unterschiedlich, viele bitten um eine Mitteilung. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer unteren Wasserbehörde nach.
Wann muss ein Sachverständiger prüfen?
Bei allen Erdtanks und bei oberirdischen Tanks über 10.000 Litern, in Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten schon über 1.000 Litern. Wir sagen Ihnen vorab, was für Ihren Tank gilt.
Darf ich meinen Öltank selbst stilllegen?
Bei Tanks über 1.000 Liter und bei allen Erdtanks nein, das ist zertifizierten Fachbetrieben vorbehalten (§ 45 AwSV). Auch bei kleineren Tanks empfehlen wir den Fachbetrieb, schon wegen der Entsorgung von Restöl und Ölschlamm.
Was passiert mit einem Erdtank?
Er wird entleert, gereinigt und danach ausgebaut oder im Boden belassen. Liegt er etwa unter einer Zufahrt, kann die Behörde eine Verfüllung verlangen. Erdtanks kalkulieren wir individuell.
Kann ich einen stillgelegten Tank später wieder nutzen?
Nach einer vorübergehenden Stilllegung grundsätzlich ja. Klären Sie vorher mit der Behörde, ob eine Prüfung nötig ist; manche verlangen sie nach mehr als einem Jahr Stillstand.

Stilllegung anfragen – ohne Vor-Ort-Termin
Nennen Sie uns PLZ, Tankart und Volumen. Sie erhalten Ihr schriftliches Angebot per E-Mail. Verbindlich wird es erst mit Ihrer Freigabe.
- Kostenlos und unverbindlich anfragen
- Stilllegungsbescheinigung für Ihre Unterlagen
- Persönliche Beratung statt Callcenter
Stilllegung anfragen
Kostenlos und unverbindlich: Mit PLZ, Tankart und Volumen erstellen wir Ihr schriftliches Angebot per E-Mail, in der Regel innerhalb eines Werktags.

